Barrierefreiheit · Webshop
Barrierefreiheitsgesetz (BaFG): Muss meine Webseite barrierefrei sein?

Kurz gesagt
Seit 28. Juni 2025 gilt in Österreich das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG). Es betrifft vor allem Webshops und Online-Buchungen für Privatkunden: Sie müssen für Menschen mit Behinderungen nutzbar sein, als Maßstab gilt WCAG 2.1 Stufe AA. Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz oder Bilanzsumme sind bei Dienstleistungen ausgenommen.
Seit 28. Juni 2025 gilt in Österreich das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG). Viele Betriebe fragen sich seitdem: Betrifft mich das? Und was muss ich an meiner Webseite oder meinem Webshop ändern? Hier die wichtigsten Antworten – kurz und verständlich.
Hinweis: Dieser Beitrag ist eine allgemeine Orientierung (Stand Oktober 2026) und keine Rechtsberatung. Verbindliche Auskunft gibt zum Beispiel die Wirtschaftskammer.
Was regelt das Barrierefreiheitsgesetz?
Das BaFG setzt eine EU-Richtlinie um, den sogenannten European Accessibility Act. Ziel: Bestimmte Produkte und Dienstleistungen sollen auch für Menschen mit Behinderungen nutzbar sein – etwa für Menschen, die schlecht sehen, einen Screenreader verwenden oder nur mit der Tastatur arbeiten.
Für Webseiten besonders wichtig sind Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr. Gemeint sind vor allem:
- Webshops, in denen Privatkunden bestellen und bezahlen,
- Online-Buchungen und Terminvereinbarungen,
- Bank- und Zahlungsdienste, Verkehrsdienste und einige weitere Bereiche.
Wen betrifft das Gesetz – und wen nicht?
| Situation | Betroffen? |
|---|---|
| Webshop für Privatkunden, 10 oder mehr Beschäftigte | in der Regel ja |
| Webshop für Privatkunden, weniger als 10 Beschäftigte und höchstens 2 Mio. € Umsatz oder Bilanzsumme | nein (Ausnahme für Kleinstunternehmen bei Dienstleistungen) |
| Reiner B2B-Shop ohne Privatkunden | meist nein |
| Reine Info-Webseite ohne Bestellung oder Buchung | meist nein |
| Hersteller oder Händler von betroffenen Produkten | ja, auch als Kleinstunternehmen |
Auch wenn Sie nicht unter das Gesetz fallen: Das Behindertengleichstellungsgesetz gilt weiterhin. Und Kunden mit Einschränkungen gibt es in jeder Branche.
Was muss ein barrierefreier Webshop können?
Als technischer Maßstab gilt die Norm EN 301 549, die auf die WCAG 2.1 Stufe AA verweist. In der Praxis heißt das zum Beispiel:
- Gute Kontraste: Text muss sich deutlich vom Hintergrund abheben.
- Bedienbar mit der Tastatur: Menü, Warenkorb und Kasse funktionieren auch ohne Maus.
- Beschriftete Bilder: Produktfotos haben einen Alternativtext, den Screenreader vorlesen.
- Klare Struktur: saubere Überschriften, verständliche Links und Formulare mit Beschriftung.
- Vergrößerbar: Die Seite funktioniert auch bei 200 % Zoom und am Handy.
- Verständliche Fehlermeldungen: etwa, wenn im Bestellformular etwas fehlt.
Dazu kommt die Pflicht, Informationen zur Barrierefreiheit bereitzustellen – oft „Barrierefreiheitserklärung“ genannt. Darin beschreiben Sie, wie Ihr Shop die Anforderungen erfüllt.
Was passiert, wenn mein Shop nicht barrierefrei ist?
Für die Kontrolle ist in Österreich das Sozialministeriumservice zuständig. Es kann Mängel beanstanden, eine Frist zur Behebung setzen und bei Verstößen Verwaltungsstrafen verhängen. Wer nachweisen kann, dass einzelne Anforderungen eine unverhältnismäßige Belastung wären, muss das genau dokumentieren.
So gehen Sie jetzt vor
- Prüfen, ob Sie betroffen sind: Beschäftigte, Umsatz, Privatkunden ja oder nein?
- Den Shop testen lassen: Kontraste, Tastatur, Bilder, Formulare und Kasse.
- Die wichtigsten Mängel zuerst beheben: Oft sind es Kontraste, fehlende Alternativtexte und Formulare.
- Barrierefreiheitserklärung ergänzen und leicht auffindbar verlinken.
Gute Nachricht: Ein moderner Shopify-Shop bringt viele Grundlagen schon mit – entscheidend sind Theme, Farben, Texte und Apps. Wenn Sie wissen möchten, wo Ihr Shop steht, analysieren wir Ihre Webseite kostenlos.
Fazit
Das Barrierefreiheitsgesetz betrifft vor allem Webshops und Online-Buchungen für Privatkunden – Kleinstunternehmen sind bei Dienstleistungen ausgenommen. Barrierefreiheit lohnt sich aber für jeden Betrieb: Die Seite wird für alle einfacher, funktioniert besser am Handy und wird von Google und KI-Suchen besser verstanden.
Über die Autoren
Hakan Emik
Gründer · Technik & Entwicklung
Hat an der FH Vorarlberg in Dornbirn studiert und sechs Jahre in der IT gearbeitet, den Großteil davon im Bereich DevOps. Bei Primodia baut er Webseiten und Webshops, die schnell, sicher und gut auffindbar sind.
LinkedInBerkay Damar
Team Primodia
Ihr Ansprechpartner bei Primodia für Projekte rund um Webseiten, Webshops und Online-Marketing.